Das aktienrechtliche Mehrstimmrecht - Geschichte, Corpora...
Als Stimmrecht wird das Recht des Aktionärs bezeichnet, in der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft durch Abgabe einer empfangsbedürftigen Willenserklärung an der internen Willensbildung mitzuwirken. Das Aktiengesetz geht dabei im Grundsatz davon aus, dass sich die Stimmkraft und die Beteiligung des Aktionärs an ihrem Grundkapital proportional zueinander verhalten. Eine besondere Ausgestaltung des Aktionärsstimmrechts stellt das Mehrstimmrecht dar. Bei Mehrstimmrechten handelt es sich ...